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   OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07   

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OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07 (https://dejure.org/2007,72784)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.12.2007 - 6 W 177/07 (https://dejure.org/2007,72784)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Dezember 2007 - 6 W 177/07 (https://dejure.org/2007,72784)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 16.12.2004 - I ZR 177/02

    Räucherkate

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).

    Die angegriffenen Angaben müssen daher aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise jedenfalls auch dazu dienen, die angebotenen Dienstleistungen im Sinne eines Herkunftshinweises als die eines bestimmten Unternehmens individuell zu bezeichnen und von gleichartigen Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2005, 419 [421] - Räucherkate m.w.N.; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; vgl. Ströbele / Hacker , MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rn. 63 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 100 ff.; HK-MarkenR / von Hellfeld, § 23, Rn. 17b, 38 ff.).

    Selbst wenn für den Streitfall an der Bewertung in der Senatsentscheidung vom 12.12.2003 festzuhalten und die Kennzeichnungskraft der Marke der Antragstellerin lediglich als gering einzustufen sein sollte, kommen ihr die angegriffenen Bezeichnungen - bei gegebener Dienstleistungsidentität - so nahe, dass sie unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der bestehenden Wechselwirkung zwischen den im Betracht zu ziehenden Faktoren (vgl. dazu nur BGH, GRUR 2005, 419 [422 f.] - Räucherkate m.w.N.) als verwechslungsfähig angesehen werden müssen.

  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).

    Die angegriffenen Angaben müssen daher aus Sicht der angesprochenen Verkehrskreise jedenfalls auch dazu dienen, die angebotenen Dienstleistungen im Sinne eines Herkunftshinweises als die eines bestimmten Unternehmens individuell zu bezeichnen und von gleichartigen Dienstleistungen anderer Unternehmen zu unterscheiden (vgl. BGH, GRUR 2005, 419 [421] - Räucherkate m.w.N.; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; vgl. Ströbele / Hacker , MarkenG, 8. Aufl., § 14 Rn. 63 ff.; Ingerl / Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 14, Rn. 100 ff.; HK-MarkenR / von Hellfeld, § 23, Rn. 17b, 38 ff.).

  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).
  • BGH, 20.03.2003 - I ZR 60/01

    "AntiVir/AntiVirus"; Verwechselungsgefahr zweier Marken bei

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).
  • BGH, 06.12.2001 - I ZR 136/99

    "Festspielhaus"; Benutzung eines Zeichens

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 135/99

    "FRÜHSTÜCKS-DRINK II"; Benutzung einer Bezeichnung als Marke

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).
  • BGH, 18.06.1998 - I ZR 25/96

    Tour de culture

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Dabei liegt die Annahme, ein Begriff sei als Herkunftshinweis zu verstehen, um so ferner, je größer dem Verkehr die Notwendigkeit der Freihaltung dieses Begriffs für den allgemeinen Gebrauch erscheinen muss (BGH, GRUR 1999, 238 [239] - Tour de culture).
  • OLG Köln, 04.10.2002 - 6 U 64/02

    Benutzung einer Wort/Bildmarke als Internet-Link - "Anwalt-Suchservice" im

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Zutreffend ist das Landgericht allerdings davon ausgegangen, dass die Ausübung des Markenrechts auf Fälle beschränkt ist, in denen die Zeichenbenutzung durch Dritte die Funktionen der Marke und insbesondere ihre Hauptfunktion, gegenüber dem Verbraucher die Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu gewährleisten, beeinträchtigt (EuGH, GRUR 2003, 55 [57 f.] - Arsenal Football Club plc; BGH, GRUR 2002, 812 [813] - Frühstücksdrink II; GRUR 2002, 814 - Festspielhaus; GRUR 2003, 963 [964] - AntiVir/AntiVirus; GRUR 2005, 419 [422] - Räucherkate; GRUR 2007, 65 [66] - Impuls; Senat, NJW 2003, 518 [519] - Anwalt-Suchservice; Urteil vom 24.05.2007 - 6 U 233/06).
  • OLG Köln, 09.11.2001 - 6 U 62/01

    UWG -Recht und Verbraucherrecht: mögliche Verletzung der Wortmarke "Focus"

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Diese an sich zur betrieblichen Herkunftskennzeichnung geeigneten Bezeichnungen sind in ihrer angegriffenen konkreten Verwendung auch nicht auf einen beschreibenden Kern zurückgeführt, was im Einzelfall - besonders bei kennzeichnungsschwachen Marken - dazu führen mag, dass ein markenmäßiger Gebrauch nicht festgestellt werden kann (vgl. Senat, GRUR-RR 2002, 130: "Im Focus Onkologie" für eine ärztliche Fachzeitschrift keine Verletzung der Wortmarke "Focus"; OLG Hamburg, GRUR-RR 2004, 15: "schön, dass es dich gibt" für eine Grußkarte mit Schokolade keine Verletzung der Marke "merci, dass es dich gibt"; zum Ganzen Ströbele / Hacker , a.a.O., Rn. 71 ff. m.w.N.).
  • OLG Köln, 12.12.2003 - 6 U 87/03

    Verwechselungsfähigkeit der Kennzeichnung von Dienstleistungen als

    Auszug aus OLG Köln, 21.12.2007 - 6 W 177/07
    Dank des mit dieser Begriffsneubildung erzielten Wortwitzes ist den Bezeichnungen sicherlich nicht jede Kennzeichnungskraft abzusprechen, auch wenn diese wegen des für die Vermittlung von Versicherungen glatt beschreibenden Gehalts von "fair" nicht allzu hoch sein mag (wie der Senat in seinem Urteil vom 12.12.2003 - 6 U 87/03 - Fairsicherung [die in GRUR-RR 2004, 102 wiedergegebenen Markengrafiken entsprechen teilweise nicht dem Originalurteil] im Rahmen des Vergleichs mit einer nur im Bestandteil "fair" übereinstimmenden fremdsprachigen Marke angenommen hat).
  • OLG Hamburg, 28.08.2003 - 5 U 180/02

    Zur Frage der Markenverletzung durch Werbung auf einer mit Schokolade gefüllten

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